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Sunsail Segelurlaub 2014 Yachtcharter Flottillen B

ALLGEMEINE VERTRAGS – UND BUCHUNGSBEDINGUNGEN Über Uns ‚Sunsail’ ist eine Marke der Mariner Travel GmbH (im Folgenden „Vercharterer“ genannt) und Teil der TUI TRAVEL Unternehmensgruppe. Der Vercharterer bietet seinen Kunden (im Folgenden „Charterer“ genannt) auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Vertrags – und Buchungsbedingungen (im Folgenden kurz „Vertragsbedingungen“ genannt) und der Anmelde- und Buchungsunterlagen den Charter von Motor- und Segelyachten in exklusiven weltweiten Segelrevieren an. Art. 1 Vertragsgegenstand Der zwischen Vercharterer und Charterer geschlossene Chartervertrag hat die Bereitstellung einer Yacht mit oder ohne Mannschaft zum Gegenstand. Die Einzelheiten insbesondere hinsichtlich der Vertragsparteien, des Preises, der Yacht, der Destination, der 96 Charterperiode und der Abfahrts- und Abgabebasis werden in den gesonderten Buchungsunterlagen (Angebot und Buchungsbestätigung) bestimmt. Mit der Unterzeichnung dieser Vertragsbedingungen erklärt sich der Charterer mit den Geschäftsbedingungen des Vercharterers einverstanden. Der Chartervertrag kommt mit der Rückbestätigung des Vercharterers zustande. Art. 2: Zahlungsbedingungen Die Zahlung des Charterpreises erfolgt in zwei Raten: Der Charterer hat eine 1. Rate in Höhe von 25% bei Vertragsunterzeichnung zu zahlen. Der verbleibende Betrag, 75% des Gesamtpreises, ist spätestens 60 Tage vor Charterbeginn zu zahlen. Art. 3: Übergabe der Yacht Die Übergabe der Yacht durch den Vercharterer erfolgt, sobald die nachfolgenden Formalitäten erfüllt sind: a) Der Charterpreis ist vollständig bezahlt. b) Die Sicherung des Vercharterers durch Bereitstellung einer Kaution ist durch den Charterer mittels Hinterlegung seiner Kreditkartendaten und dessen Zustimmung zur Belastung im Sicherungsfall gewährleistet. c) Der Charterer hat dem Vercharterer die Kopie eines auf seinen Namen und/oder auf den Namen seines Skippers ausgestellten Ausweises geliefert und, falls erforderlich, die entsprechende Lizenz oder Fahrtenberechtigung vorgelegt. d) Ein Übernahmeprotokoll, das den Zustand und die Ausrüstung der gemieteten Yacht aufführt, ist von den Parteien erstellt und unterzeichnet worden. e) Der Vercharterer hat dem Charterer die Bordunterlagen ausgehändigt. f) Der Charterer hat eine vollständige Liste der mitfahrenden Personen übermittelt, die ebenfalls ihre Zustimmung zu den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages enthält, g) Der Charterer hat eine Einführung in die jeweils einschlägigen Sicherheitsrichtlinien erhalten. Die Übergabe der Yacht kann auf keinen Fall erfolgen, falls die vorgenannten Formalitäten nicht erfüllt worden sind. Art. 4 Verpflichtung des Vercharterers Der Vercharterer hat dem Charterer ein seeklares Schiff auszuhändigen, das entsprechend den am Ort der Abfahrtsbasis geltenden Gesetzen und Vorschriften ausgerüstet ist. Bei der Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls hat der Vercharterer dem Charterer die Bordunterlagen auszuhändigen, die das erlaubte und von der Versicherung gedeckte Seegebiet


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